Team Handwerk Coronavirus Infoletter – Verdienstausfall
Der heutige Montag startete für viele Mitglieder, die Selbstständig sind oder ein Unternehmen führen mit einer Reihe von Verunsicherungen, die noch zusätzlich zu den bereits vorhandenen hinzukamen!
Viele haben schlichtweg Angst, ob Sie diese Krise überstehen, das muss man an dieser Stelle so offen sagen du das ist absolut verständlich!
Wir wollen unsere Stärken für Euch einsetzen und so gut es geht helfen!
Daher veröffentlichen wir Heute mehrere Artikel und Berichte mit Hinweisen, nützlichen Tipps und Hilfestellungen!Den Anfang machen wir mit einem Handout für Unternehmen, Selbstständige und Angestellte hinsichtlich vorhandener Verdienstausfälle!
Verdienstausfall für Angestellte
Entschädigung bei Verdienstausfällen durch Quarantänen
Erfahren Arbeitnehmer/innen durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot einen Verdienstausfall, ohne selbst erkrankt zu sein, haben sie Anspruch auf Entschädigung.Der Arbeitgeber zahlt die Entschädigung zunächst für 6 Wochen. Auf Antrag werden ihm die Aufwendungen vom Landschaftsverband Rheinland erstattet. Nach Ablauf der 6 Wochen beantragen betroffene Arbeitnehmer/innen die Leistungen direkt beim LVR. Die Höhe entspricht dann dem gesetzlichen Krankengeld.
Selbständig Erwerbstätige haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, wenn gegen sie ein behördliches Tätigkeitsverbot verhängt wird und sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
Der Antrag muss schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Tätigkeits-
verbotes oder der (häuslichen) Absonderung gestellt werden.
Der LVR hat eine Servicenummer für Fragen zu Verdienstausfällen bei Quarantänen bei Verdacht auf Coranavirus-Erkrankung eingerichtet:
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Telefon: 0221-809-5444
Verdienstausfall für Unternehmen
Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf:
Kommt es in Folge der Verbreitung des Coronavirus zu Umsatzrückgängen, kann es erforderlich werden, die fehlenden Zahlungseingänge durch Betriebsmittelkredite zu überbrücken. Hier stehen Unternehmen eine Reihe von etablierten Förderinstrumenten zur Verfügung:Express Bürgschaft
Unternehmen die mindestens 3 Jahre am Markt sind, können für die Absicherung eines Betriebsmittelkredites oder Kontokorrentrahmens eine Expressbürgschaft beantragen.
Bürgschaftshöhe:
50%ige oder 60%ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten für Kredite bis € 300.000
Antragsweg:
Der Antrag auf eine ExpressBürgschaft erfolgt online durch die Hausbank
Laufzeit:
Für Betriebsmittelkredite, Kontokorrent- oder Avalkredite
6 Jahre
Kosten:
je nach Bürgschaftshöhe bei 50 % – Bearbeitungsentgelt 0,75 % der zu verbürgenden Kreditsumme (mindestens 400 €) + Provision von 0,75 % p.A. bei 60 % – Bearbeitungsentgelt 1,50 % der zu verbürgenden Kreditsumme mindestens 400 € + Provision von 1,00 % p.A.
Betriebsmittelkredit für Unternehmen,
die noch keine 5 Jahre bestehen
ERP Gründerkredit Startgeld – Betriebsmittel
Höchstbetrag:
30.000 €
Laufzeit:
max. 10 Jahre, bei max. 2 Tilgungsfreijahren
Sicherheit:
80%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank
Antragsweg: der Antrag erfolgt über die Hausbank
NRW.Bank Gründungskredit – Betriebsmittel
Mindestbetrag:
25.000 €
Laufzeit:
5 Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr
Sicherheit:
kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg:
der Antrag erfolgt über die Hausbank
Betriebsmittelkredit für Unternehmen,
die älter als 5 Jahre sind
KfW-Unternehmerkredit – Betriebsmittel
Laufzeit:
2 Jahre endfällig oder 5 Jahr e bei einem tilgungsfreien Jahr (je nach Kredithöhe)
Sicherheit:
kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg:
der Antrag erfolgt über die Hausbank
NRW.Bank Mittelstandskredit – Betriebsmittel
Mindestbetrag:
25.000 €
Laufzeit:
5 Jahre davon 1 Jahr tilgungsfrei
Sicherheit:
kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg:
die Antragstellung erfolgt über die Hausbank
Corona und Kurzarbeitergeld
Erleiden Firmen auf Grund des Coronavirus einen vorübergehenden Auslastungsrückgang in dessen Folge die Arbeitszeit reduziert werden muss, kann bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich Kurzarbeit beantragt werden.Darauf weist die Agentur aktuell hin.
Hinweis: Im Vorfeld muss die rechtliche Grundlage im Unternehmen geprüft werden, ob Kurzarbeit durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag angeordnet werden kann.
Durch Kurzarbeit sollen betriebsbedingte
Kündigungen vermieden werden.
Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Das ist online möglich.
Beratung zum Kurzarbeitergeld erhalten Unternehmen unter der eingerichteten Servicehotline für Arbeitgeber:
Bundesagentur für Arbeit/Kurzarbeitergeld
Kontaktinformationen
Tel.: 0800 4555520
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Mercatorstraße 22–24
47051 Duisburg
Telefon: 0203 2821-0
E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de